Anhand einer Verschreibung (Annexe 17) vom Ohrenarzt, hat jeder in Belgien das Recht einer kostenlosen Ausprobe von Hörgeräten.
Mit der Verordnung können Sie sich direkt an den Hörgeräteakustiker Ihres Vertrauens wenden.
Dieser führt zusätzliche Tests durch, um den Test des Arztes zu ergänzen. Er informiert Sie über die neuste Hörgerätetechnik und schlägt Ihnen das Hörgerätemodell vor, das Ihren Bedürfnissen und Wünschen am ehesten entspricht.
Beim Folgetermin wird das bestellte Hörgerät anhand der zuvor durchgeführten Tests angepasst. Damit beginnt die Probezeit. In Belgien ist diese obligatorisch und dauert mindestens 2 Wochen.
Bei folgenden Terminen wird die Einstellung des Hörgerätes weiter verfeinert. Um die Hörverbesserung durch das Hörgerät objektiv beurteilen zu können, werden verschiedene Verständnistests durchgeführt. Sind die Tests erfolgreich abgeschlossen, sucht der Patient den Hals-Nasen-Ohren Arzt zum zweiten Mal auf.
Auf Grundlage des detaillierten Berichts des Hörgeräteakustikers kann der Hals-Nasen-Ohren Arzt die Wirksamkeit der Hörgeräte beurteilen und diese dann genehmigen.
Die Verordnung wird der Krankenkasse zur Genehmigung übermittelt. Nach Genehmigung der Hörgeräte kann der Hörgeräteakustiker mit der Krankenkasse abrechnen, sowie etwaige Eigenanteile mit dem Patienten.
Die Höhe der Erstattung bei Hörgeräten, hängt von dem Grad des Hörverlustes sowie des Alters des Patienten ab.
Für weitere Informationen können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder auch gern an mich wenden.